Zitat

"Unkraut nennt man Pflanzen,
deren Vorzüge noch nicht erkannt worden sind."
(Ralph Waldo Emerson
amerikanischer Schriftsteller und Philosoph)

Sonntag, 23. Mai 2010

Krankenkasse muß ADS-Medikamente nicht bezahlen

Das Bundessozialgericht entschied in einem Urteil vom 30.Juni 2009, dass die Krankenkassen nicht verpflichtet werden können Medikamente für ADS/ADHS-Patienten (Wirkstoff Methylphenidat) zu übernehmen.

Die Richter bestätigten damit die Urteile aller Vorinstanzen.

Ein erwachsener ADS-Patient hatte auf Übernahme der Kosten geklagt, muß aber weiterhin die Kosten für die Medikamte selbst tragen, obwohl er schon mit 19 Jahren mit Methylphenidat behandelt wurde. (monatliche Kosten ca.35-40 €).

In den ärztlichen Leitlinien zur Behandlung von Erwachsenen mit ADS/ADHS wird der Wirkstoff (Methylphenidat) eindeutig als zur Zeit bestes Medikament empfohlen. Allerdings ist Methylphenidat in Deutschland ausschließlich für Kinder von den Krankenkassen offiziell zugelassen.

Alle Präperate mit dem Wirkstoff Methylphenidat (Ritalin, Medikinet, Concerta, Stratera....) können in Deutschland bislang für Erwachsene nur im sogenannten "off-label-use" verordnet werden.

Die Richter entschieden, dass die Krankenkassen nicht verpflichtet werden dürfen, Präperate ohne Kassenzulassung zu übernehmen

Für die Verordnung von Medikamenten ohne Kassenzulassung ("off-label-use") gelten strenge Vorschriften.

Die Verordnung muß vom Arzt fundiert begründet werden und es muß nachweislich eine Aussicht auf einen Behandlungserfolg geben.

Auch diese Vorraussetzungen sahen die Richter in diesem Fall nicht .....

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